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   OVG Hamburg, 28.08.2002 - 4 Bs 241/02   

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https://dejure.org/2002,18897
OVG Hamburg, 28.08.2002 - 4 Bs 241/02 (https://dejure.org/2002,18897)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28.08.2002 - 4 Bs 241/02 (https://dejure.org/2002,18897)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28. August 2002 - 4 Bs 241/02 (https://dejure.org/2002,18897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Verwaltungsgerichtsbeschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Gewährung von Sozialhilfeleistungen im Wege der einstweiligen Anordnung; Einreichung der Begründung bei dem Oberverwaltungsgericht; Bestimmter Antrag in Berufungsbegründung; ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 13 ME 331/19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylantrag; Asylerstantrag;

    2008, 358, 359 - juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.1.2007 - 6 S 2964/06 -, juris Rn. 2; Thüringer OVG, Beschl. v. 21.9.2005 - 2 EO 870/05 -, juris Rn. 41; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 28.8.2002 - 4 Bs 241/02 -, juris Rn. 5).
  • OVG Hamburg, 13.10.2006 - 3 Nc 156/05

    Zulassung zum Studium

    Nicht ausreichend als inhaltliche Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung sind ebenfalls ein schlichter Verweis auf das Vorbringen in der Vorinstanz (OVG Hamburg, Beschluss vom 28.8.2002, - 4 Bs 241/02 -, Juris) oder Ausführungen, die sich in einer schlichten Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens erschöpfen (VGH München, Beschluss vom 20.10.2003, - 1 CS 03.2000 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 13 ME 498/21

    Verlust der Freizügigkeitsberechtigung und Abschiebungsandrohung;

    2008, 358, 359 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.1.2007 - 6 S 2964/06 -, juris Rn. 2; Thüringer OVG, Beschl. v. 21.9.2005 - 2 EO 870/05 -, juris Rn. 41; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 28.8.2002 - 4 Bs 241/02 -, juris Rn. 5), sondern darüber hinaus im Beschwerdeverfahren vorträgt, es müsse berücksichtigt werden, dass er Leistungen nach dem SGB II und nicht dem SGB XII beziehe und sich dementsprechend arbeitssuchend gemeldet habe, ist nicht ersichtlich, inwieweit allein die Meldung als Arbeitssuchender und der Bezug von Leistungen nach dem SGB II ein ernsthaftes und nachhaltiges und auch nicht aussichtsloses Bemühen um eine Arbeitsstelle belegen soll.
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 13 ME 498/21

    Arbeitssuche; Erwerbsminderung; Freizügigkeitsberechtigung; nicht erwerbstätiger

    2008, 358, 359 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.1.2007 - 6 S 2964/06 -, juris Rn. 2; Thüringer OVG, Beschl. v. 21.9.2005 - 2 EO 870/05 -, juris Rn. 41; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 28.8.2002 - 4 Bs 241/02 -, juris Rn. 5), sondern darüber hinaus im Beschwerdeverfahren vorträgt, es müsse berücksichtigt werden, dass er Leistungen nach dem SGB II und nicht dem SGB XII beziehe und sich dementsprechend arbeitssuchend gemeldet habe, ist nicht ersichtlich, inwieweit allein die Meldung als Arbeitssuchender und der Bezug von Leistungen nach dem SGB II ein ernsthaftes und nachhaltiges und auch nicht aussichtsloses Bemühen um eine Arbeitsstelle belegen soll.
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